Zum Inhalt der Seite Zur Seitennavigation Wo befinde ich mich

Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Diözesanverband Münster

§1 Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbandes erfolgt ausschließlich über die Anmeldeplattform der Homepage www.dpsg-muenster.de.

Mit der Anmeldung und der Annahme der Anmeldung durch den DPSG Diözesanverband Münster kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Die Annahme durch den DPSG Diözesanverband Münster erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung.

Falls eine Veranstaltung ausgebucht ist, wird eine Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung erstellt. Hierzu erfolgt eine Benachrichtigung.
 
§2 Teilnehmergebühren

Mit Vertragsabschluss ist der ausgewiesene Teilnahmebeitrag fällig, der in der bei der jeweiligen Veranstaltung angegebenen Zahlungsweise zu entrichten ist.
Bei nicht erfolgter Zahlung vor Beginn der Veranstaltung kann die Teilnahme an der Veranstaltung durch den DPSG Diözesanverband Münster verweigert werden.
 
§3 Mindestteilnehmerzahl

Wird die für staatliche Zuschüsse erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der DPSG Diözesanverband berechtigt, die Veranstaltung bis zu eine Woche vor Beginn abzusagen. Der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe zurückerstattet.
 
§4 Preiserhöhungsvorbehalt

Der DPSG Diözesanverband Münster kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtteilnahmebeitrages verlangen, wenn sich nach dem Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger insbesondere die Unterkunftskosten erhöht haben.
Die Preiserhöhung kann nur bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn verlangt werden. Eine zulässige Preiserhöhung wird der
 
DPSG Diözesanverband Münster den Teilnehmern unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund mitteilen.
Im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% der Gesamtteilnahmebeitrages kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung dem DPSG Diözesanverbandes gegenüber geltend zu machen.
 
§5 Leistungsumfang

Im Teilnahmebeitrag sind wenn nicht anders angegeben alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Programm und ggf. notwendige und vom Veranstalter abzuschließende Versicherungen enthalten.
 
§6 Rücktritt des Teilnehmers

a)Der Teilnehmer kann jederzeit vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DPSG Diözesanverband Münster. Tritt der Teilnehmer zurück, kann der DPSG Diözesanverband einen Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen:
 
Bei eintägigen Veranstaltungen:
•    bis 1 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebeitrages
•    bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Teilnahmebeitrages
•    ab dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% des Teilnahmebeitrages
 
Bei mehrtägigen Veranstaltungen:
•    bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% des Teilnahmebeitrages
•    bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebeitrages
•    bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Teilnahmebeitrages
•    ab dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100% des Teilnahmebeitrages
 
b) Macht der DPSG Diözesanverband eine pauschalierte Entschädigung gemäß Absatz a) geltend, ist der Teilnehmer berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.
 
§7 Zuschüsse

Der DPSG Diözesanverband beantragt für seine Veranstaltungen in der Regel öffentliche Zuschüsse. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die dazu notwendigen Nachweisunterlagen (in der Regel Teilnehmerlisten) zu unterzeichnen.
 
§8 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer werden gemäß der Anordnung für den kirchlichen Datenschutz (KDO) für die Kursanmeldung, für die Kursabrechnung, für die Dokumentation von absolvierten Bestandteilen des Ausbildungskonzeptes der DPSG und zum Versand von Informationsmaterial elektronisch gespeichert.

Während der Veranstaltungen können zu Dokumentationszwecken Fotografien erstellt, Filme gedreht oder Tonmitschnitte durchgeführt werden. Wir behalten uns vor, die Fotos, Filme und Tonaufnahmen zu veröffentlichen, sie insbesondere zu vervielfältigen und zu verbreiten (in gedruckter Form und auf digitalen Trägern), sie öffentlich auszustellen (z.B. bei anderen Veranstaltungen), sie öffentlich wiederzugeben (etwa bei Filmvorführungen) und sie öffentlich zugänglich zu machen (im Wege der Online-Übermittlung).

Der Teilnehmende bzw. dessen Erziehungsberechtigte gibt das zeitlich und räumlich unbefristete Einverständnis zur Veröffentlichung von Foto-, Film- und Audio-Aufnahmen der eigenen Person. Das Recht auf Widerspruch besteht.

§9 Gültigkeit

a) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DPSG Diözesanverbandes Münster. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Bedingungen gelten, die diese Bedingungen ganz oder teilweise ersetzen. Etwaige Änderungen sind in der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung angegeben.

b) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
 
DPSG Diözesanverband Münster
Stand: Februar 2012

Anhang Größe
12 01 26 Allgemeine Teilnahmebedingungen.pdf 487.36 KB

Termine

Pfingsten in Westernohe 2012
Westernohe
Fr, 25.05.2012
76. Bundesversammlung 2012 im DV Augsburg
Mi, 06.06.2012
DPSG in Facebook + Co.: Austauschtreffen Social Media in Münster
Münster
Sa, 09.06.2012, 11:00 Uhr

 
DPSG Münster - Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Urbanstr.3, 48143 Münster, Fon 0251-2891930, Fax 0251-28919318, info@dpsg-muenster.de
Drucken   DPSG - Facebook   DPSG - Twitter   RSS   Impressum