Zuschüsse, Finanzen, Förderung
auf dieser Seite bieten wir Euch eine zentrale Plattform für alle Serviceleistungen, die Euch der DPSG-Diözesanverband rund um die Themen, Zuschüsse, Finanzen und Förderung bietet. Neben
der Möglichkeit Sonderurlaub und Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen online anmelden zu können, stellen wir Euch eine Arbeitshilfe mit aktuellen Informationen und Richtlinien sowie alle
für die Abrechnung von Maßnahmen notwendigen Formulare zur Verfügung.
Sonderurlaub
Das Land NRW stellt Mittel zur Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeitende in Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und für Teilnehmer/innen an Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stehen (vgl. Sonderurlaubsgesetz), zur Verfügung. Die Antragstellenden müssen unbezahlten
Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen und genehmigt bekommen haben.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Sonderurlaub kann nur von Arbeitnehmern gestellt werden, die in der freien Wirtschaft tätig sind und in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag stehen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (z.B. Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde)
- Beschäftigte, die in einer Institution arbeiten, die der staatlichen Aufsicht unterstehen (z.B. Rundfunk, GEZ, Sparkassen, Körperschaften des Öffentl. Rechts, Bundeswehr,
Zivildienst, Ersatzkassen wie AOK, BEK, Barmer etc.)
- Beschäftigte, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglied des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer
Personengesamtheit berufen sind (z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder)
- Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJler)
- Alle Selbständigen
- Beschäftigte, deren Arbeitgeber gleichzeitig Träger der Maßnahme ist, für die Sonderurlaub beantragt wird
- Der Arbeitgeber „Kirche“ gilt im Sinne des Gesetzes nicht als „Öffentlicher Dienst“
- Der Träger der Maßnahme und der Arbeitgeber müssen ihren Sitz in NRW haben. Sollte die Firma überregional tätig sein, muss es sich um eine selbständige Filiale
handeln.
Antragstellung
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter die
Anspruch auf die Erstattung von Verdienstkostenausfall haben, können direkt beim Ring deutscher Pfadfinder und Pfadfinderinnenverbände
NRW e.V. beantragen.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf die Erstattung von Verdienstkostenausfall haben, können vom DPSG Diözesanverband Münster eine Bescheinigung
bekommen, die sie bei ihrem Arbeitgeber bei der Beantragung von bezahltem Sonderurlaub vorlegen können.
Kinder- und Jugenderholung
Für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Stamme und Bezirke des DPSG Diözesanverbandes stehen Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan RNW zur Verfügung. Im Vorfeld ist eine
Anmeldung der Maßnahme notwendig.
Downloads Abrechnung von Maßnahmen
aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes NRW
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1.
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Allgemeine Formulare
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1.1
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Teilnehmerliste
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1.2
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Beiblatt Wirksamkeitsdialog
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1.3
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Bestätigung von Zuschüssen
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2.
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Belege
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2.1
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Honorarabrechnung
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2.2
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Raumkostenabrechnung
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2.3
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Fahrtkostenabrechnung
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3.
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Kinder- und Jugenderholung
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3.1
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Anmeldung Kinder- und Jugenderholung
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3.2
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Sachbericht
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3.3
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Abrechnungsbogen
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4.
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Bildungsmaßnahmen
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4.1
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Kursprogramm
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4.2
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Abrechnungsbogen
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Word
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PDF
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