Voraussetzungen für die Förderung

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Voraussetzungen für die Förderung

Eine entscheidende Voraussetzung für die finanzielle Förderung eines Stammes oder Bezirks ist das Vorliegen einer Struktur. Durch die Ordnung der DPSG ist diese Struktur vorgegeben und für alle Stämme und Bezirke verbindlich. Durch das Abhalten regelmäßiger Stammesversammlungen, der Wahl eines Stammesvorstandes und die Stammesaktivitäten – um nur wenige Beispiele zu nennen – wird die Struktur vor Ort mit Leben gefüllt.  

Rein rechtlich betrachtet ist jeder Stamm oder Bezirk ein Verein, der nach den Mindestbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches arbeiten muss. Durch die Strukturvorgaben der DPSG-Ordnung werden alle Bedingungen erfüllt. Der Vereinsstatus ist für die Stämme insbesondere dann hilfreich, wenn die Vereinsvertreter (z.B. der Stammesvorstand) mit Behörden Banken oder anderen Geschäftspartnern in Kontakt treten.  

Durch die Vorlage eines Protokolls der letzten Vorstandswahl bei der Stammesversammlung kann sich der Vorstand z.B. bei einer Kontoänderung legitimieren und die Bank weiß genau, mit wem sie es zu tun hat und wer in welchem Umfang für den Verein haftet. Erst dann kann sie die Kontoänderung durchführen. Öffentliche Zuschüsse werden in der Regel nur auf ein Vereinskonto überwiesen, um sicherzustellen, dass das Geld nicht an Privatpersonen gezahlt wird.  

In den Stämmen und Bezirken ist durch eine Vielzahl von Veranstaltungen eine Menge Geld im Umlauf, wobei sich immer die Frage stellt, wer für den ordnungsgemäßen Umgang haftet. Die Antwort ist einfach: Der Stammesvorstand. Da es sich oft um hohe Geldbeträge handelt, erscheint es vor diesem Hintergrund problematisch, wenn ein Stammesvorstand im stolzen Alter von 25 Jahren die  

Verantwortung für mehrere Tausend Euro übernehmen muss.  Durch die DPSG-Struktur, die ein Stamm ausfüllt, kann das Problem sehr schnell gelöst werden. Wenn sich der Stammesvorstand die Anmietung eines Reisebusses für das Ferienlager oder den Finanzplan für das Ferienlager absegnen lässt und dort auch die Abrechnung zum Beschluss vorlegt. Hier besteht ein sogenanntes Innenverhältnis, aus dem der Vorstand die Legitimation für sein Vertretungshandeln zieht.  

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Aufgaben und Zuständigkeiten für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Stammes oder Bezirks: 

Stammes bzw. Bezirksversammlung Wählt den Stammesvorstand Beschließt Aktivitäten des Stammes Beschließt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Stammes oder Bezirks Entlastet den Stammesvorstand durch Beschluss von der persönlichen Haftung für die Vereinsgeschäfte des vergangenen Jahres 
Stammes- bzw. Bezirksvorstand Vertritt den Stamm bzw. Bezirk bei allen Rechtsgeschäften nach außen Ist für die laufende Geschäftsführung verantwortlich. Führt die Beschlüsse der Stammes- bzw. Bezirksversammlung aus 
Kassenwart Erledigt die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Kassenführung und den Jahresabschluss des Stammes bzw. Bezirks im Auftrag des Vorstandes 
Rechnungsprüfer Werden von der Stammes- bzw. Bezirksversammlung mit der Überprüfung der Geschäftsführung beauftragt und erstatten der Versammlung über die Prüfung einen Bericht, der die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes ist.