Förderung der verbandlichen Ebenen

Arbeitshilfe Finanzen - Deine Hilfe für das Thema Finanzen auf Stammes- und Bezirksebene.

Arbeitshilfe Finanzen

Förderung der verbandlichen Ebenen

Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg gilt als Mitgliedsverband des Ringes Deutscher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (rdp) bzw. des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) als erkannter Träger der Freien Jugendhilfe

Durch diesen Status haben die Untergliederungen der DPSG (Siedlung, Stamm, Bezirk, Diözesanverband) die Möglichkeit, öffentliche Zuwendungen als Zuschüsse für Veranstaltungen zu beantragen. 

Welche Zuwendungen für welche Veranstaltungen möglich sind, richten sich nach  

  • der Art der Veranstaltung 
  • der verbandlichen Untergliederung, die die Maßnahme veranstaltet 
  • den Richtlinien der unterschiedlichen Zuschussgeber 

Das folgende Schaubild verdeutlicht, dass es auf den verschiedenen Ebenen unterschiedliche Fördermöglichkeiten gibt. Dabei ist zu beachten, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise individuelle Förderrichtlinien haben, so dass auf Stammes- oder Bezirksebene nur Beispiele für Fördermöglichkeiten genannt sind.

  

Es ist also wichtig, sich vor Ort genau zu erkundigen und zum „Fachbereich Jugend“ der Gemeinde-, Stadt oder Kreisverwaltung Kontakt aufzunehmen. Förderrichtlinien stehen auch häufig im Internet. Viele Jugendämter unterscheiden zwischen Regelförderung und Sonderförderung. Dabei werden über die Regelförderung Maßnahmen z.B. Ferienlager bezuschusst. Bei der Sonderförderung gibt es häufig die Möglichkeit, Geld für besondere Projekte oder Anschaffungen zu beantragen.  

Ein guter Kontakt zu den Mitarbeitern in der örtlichen Verwaltung ist dabei von Vorteil. Auch die Kommunen haben ein großes Interesse an Jugendarbeit durch Verbände. In manchen Kommunen gibt es Jugendringe oder Arbeitsgemeinschaften, in denen vor Ort tätige Jugendgruppen und Jugendverbände zusammenarbeiten und häufig auch Geldmittel verteilen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Kinder- und Jugendarbeit ebenfalls in einem großen Umfang. Diese Förderung ist im Jugendfördergesetz NRW gesetzlich geregelt. Die Ausführungsrichtlinie ist der Kinder- und Jugendförderplan NRW. Die Fördermittel werden zunächst an die Dachverbände der Jugendorganisationen verteilt. So erhält die DPSG die Mittel über den Ring der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (rdp NRW) und stellt einen Teil für die Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Stämme und die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Bezirke zur Verfügung. 

Neben den öffentlichen Mitteln gibt es in vielen Stämmen auch kirchliche Zuschüsse über die Pfarrgemeinden. Auch hier gilt es, in der Pfarrgemeinde Kontakt aufzunehmen. Die Förderstrukturen sind hier sehr unterschiedlich und reichen von Pauschalbeträgen für Kinder- und Jugendgruppen bis zu Mitteln der Gemeindecaritas, die Kindern aus sozialschwachen Familien die Teilnahme am Ferienlager ermöglicht.