Das Land NRW stellt Mittel zur Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Mitarbeitende in Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und für Teilnehmer/innen an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stehen (vgl. Sonderurlaubsgesetz), zur Verfügung. Die Antragstellenden müssen unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen und genehmigt bekommen haben.
Der Antrag auf Sonderurlaub kann nur von Arbeitnehmern gestellt werden, die in der freien Wirtschaft tätig sind und in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag stehen.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die Anspruch auf die Erstattung von Verdienstkostenausfall haben, können direkt beim Ring deutscher Pfadfinder und Pfadfinderinnenverbände NRW e.V. beantragen.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf die Erstattung von Verdienstkostenausfall haben, können vom DPSG Diözesanverband Münster eine Bescheinigung bekommen, die sie bei ihrem Arbeitgeber bei der Beantragung von bezahltem Sonderurlaub vorlegen können.