Kinderschutz

Kinder und Jugendliche im Verband stärken und schützen

Als Verband für Kinder und Jugendliche nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den jungen Menschen sehr ernst. Mit verschiedenen Maßnahmen möchten wir sicherstellen, ihnen ein Umfeld zu bieten, in dem sie sich in jeder Hinsicht sicher fühlen können.

Menschen, die sich bei uns engagieren sind verpflichtet an Präventionsschulungen teilzunehmen. Auf unseren Veranstaltungen auf Diözesanebene sorgt das Awareness-Team „Schutzhütte“ für einen sicheren Ort für alle. Eine 24 Stunden besetzte Notfallhotline für Ferienlager bietet professionelle Hilfe im Notfall.

Hier erfahrt ihr mehr:

FAQ

Präventionsschulungen

  • Benötige ich eine Präventionsschulung?

    In der Regel benötigen alle Leitenden im DV Münster eine Präventionsschulung des Typs „Basis Plus“. Die Kriterien hierfür sind z. B. der regelmäßige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder das gemeinsame Übernachten auf einem Zeltplatz oder in einem Haus mit Kindern und Jugendlichen. In wenigen Ausnahmen wird nur eine Basis-Schulung oder gar keine Schulung benötigt. Sprich am besten mit den hauptamtlichen Präventionsfachkräften im Diözesanbüro, diese können dir weitere Informationen geben. Melde dich einfach unter praevention@dpsg-muenster.de 

  • Wo kann ich eine Präventionsschulung machen?

    Vom DPSG DV Münster werden regelmäßig Präventionsschulungen angeboten. Die Termine erfährst du über das DiBü oder unsere Website. Da die Präventionsschulungen nach einem Curriculum durchgeführt werden, das in allen Bistümern in NRW gleich ist, kannst du auch Präventionsschulungen anderer katholischer Jugendverbände, des BDKJs oder einer Pfarrgemeinde in ganz NRW besuchen. 

    Das Bistum Münster bietet ebenfalls Schulungen an.

    Präventionsschulungen des Bistums Münster

  • Wem zeige ich die Bescheinigung?

    Das Zertifikat deiner Präventionsschulung zeigst du deinem zuständigen Stammesvorstand. Auf Diözesanebene setzt du dich mit den Präventionsfachkräften in Verbindung. Melde dich einfach unter praevention@dpsg-muenster.de.

  • Wie lange ist die Präventionsschulung gültig?

    Fünf Jahre. Danach muss eine Vertiefungsschulung besucht werden oder nochmals die Präventionsschulung. 

  • Ich habe bereits eine Präventionsschulung besucht, aber nicht im DPSG- oder kirchlichen Kontext bzw. nicht in NRW – zählt die auch?

    In diesem Fall wendest du dich am besten an Tobias oder Katja vom Diözesanbüro, sie werden sich die Inhalte der Schulung anschauen. Wenn diese weitestgehend mit den Inhalten des Curriculums der NRW-Bistümer übereinstimmen, kann deine Schulung von uns anerkannt werden. 

     

  • Was ist, wenn jemand nicht an der Präventionsschulung teilnehmen möchte?

    Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden. 

Vertiefungsschulungen

  • Wo kann ich eine Vertiefungsschulung machen?

    Wir bieten regelmäßig Vertiefungsschulungen an, diese finden zum Teil auch in digitaler Form statt und können unterschiedliche Schwerpunkte haben. Die Termine findest du auf unserer Website. 

    Das Bistum Münster bietet ebenfalls Schulungen an.

    Präventionsschulungen des Bistums Münster

  • Wie lange ist eine Vertiefungsschulung gültig?

    Fünf Jahre. Danach muss erneut eine Vertiefungsschulung besucht werden oder nochmals die Präventionsschulung.

Erweitertes Führungszeugnis 

  • Muss ich ein eFZ vorlegen?

    In der Regel müssen alle Leitenden im DV Münster ein eFZ vorzeigen. Die Kriterien hierfür sind z. B. der regelmäßige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder das gemeinsame Übernachten auf einem Zeltplatz oder in einem Haus mit Kindern und Jugendlichen. In wenigen Ausnahmen kann auf die Einsichtnahme verzichtet werden. Sprich am besten mit deinem Vorstand, dieser kann dir weitere Informationen geben oder melde dich im Diözesanbüro. 

  • Wie und wo beantrage ich das eFZ?

    Das erweiterte Führungszeugnis wird bei der örtlichen Meldebehörde persönlich beantragt und vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Beantragung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch schriftlich oder über das Internet möglich. Frage hierfür am besten bei der zuständigen Meldebehörde nach. Du brauchst zusätzlich einen Nachweis über dein ehrenamtliches Engagement in der DPSG. Diesen findest du bei NaMi in deinem Profil, wenn du auf den Button „Führungszeugnis“ klickst. 

    Hier eine Schritt für Schritt-Anleitung. 

  • Wie lange dauert es, bis ich das eFZ bekomme?

    Das eFZ wird innerhalb von sechs Wochen postalisch an deine private Adresse geschickt. 

  • Wer nimmt Einsicht in das eFZ und was ist dabei zu berücksichtigen?

    Das eFZ muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum im Original dem zuständigen Vorstand vorgezeigt werden. Dieser dokumentiert die Einsichtnahme und das eFZ behältst in jedem Fall du selbst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es dem Vorstand nicht erlaubt, das eFZ einzubehalten, zu kopieren oder abzufotografieren. 

    Wir empfehlen eine Einsichtnahme durch den Mitgliederservice des Bundesamtes in Neuss. Zusammen mit einer Einverständniserklärung (ebenfalls bei NaMi hinterlegt) schickst du das eFZ per Post dorthin und bekommst es zusammen mit einer Bestätigung über die Einsichtnahme zurück. Anders als das eFZ selbst, ist diese Bestätigung fünf Jahre gültig und kann, falls nötig, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle vorgelegt werden. 

  • Wann muss ich ein neues eFZ beantragen?

    Wenn das Datum der Einsichtnahme fünf Jahre zurückliegt. 

  • Was ist, wenn sich jemand weigert, das eFZ zu beantragen?

    Unsere Präventionsmaßnahmen ergeben sich aus dem staatlichen und kirchlichen Recht und sind damit nicht verhandelbar. Versuche, mit der Person ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, was die Gründe dafür sind. Erkläre ihm*ihr den Hintergrund und plädiere auf den Kern der Sache, nämlich den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Weigert sich die Person noch immer, kann sie nicht in der angedachten Aufgabe tätig werden.