Es ist oft in der breiten Verbandsöffentlichkeit nicht bekannt, aber trotzdem existiert ein Sonderrecht zur Feier eines Gottesdienstes für Pfadfinderkuraten, das auf einen Erlass des Papstes Pius XII. zurückgeht. Dieser hatte während der Nazizeit erlaubt, dass Feldgeistliche und Pfadfinderkuraten, simpel ausgedrückt, an jedem Ort der Erde eine Messfeier zelebrieren dürfen, auch ohne Zustimmung des für diesen Flecken Erde zuständigen Geistlichen.
Einen solchen Fall muss es auch in der Erzdiözese Köln Anfang der 50er Jahre gegeben haben. Wenn wir das gefundene Schriftstück richtig interpretieren, gab es wohl eine Anfrage an die Päpstliche Congregation für die Sakramente, ob Pfadfinderpriester mit ihren Jugendlichen außerhalb von Kirchenräumen und ohne weitere Genehmigungen eine Messe feiern dürfen. Die Antwort des Sakraments Congregation (siehe Abbildung) kam dann auch zu dem Schluss, dass dies ohne Einschränkungen möglich ist.
Der DPSG Stamm in Drensteinfurt hatte ebenfalls diese Situation erfahren, als der leitende Pfarrer der Gemeinde den Pfadfinderinnen die Messe zum 10-jährigen Stammesjubiläum auf dem Stammesgrundstück verbieten wollte und den Kuraten, einen Priester der Gemeinde, angewiesen hatte, den Gottesdienst nicht zu halten. Unter Berufung auf diesen Erlass kam schließlich der Bundeskurat Guido Hügen nach Drensteinfurt, um die Messfeier zum Stammesjubiläum zu zelebrieren. Es waren an diesem Sonntag deutlich mehr Drensteinfurter Katholiken auf dem Pfadfindergrundstück als in der Kirche! Ein Jahr später bedankte sich schließlich der Schützenverein eines Ortsteiles von Drensteinfurt bei den Pfadfinderinnen für den Hinweis auf diesen Papsterlass. Auch dem Schützenverein war durch den leitenden Pfarrer verboten worden, die beim Schützenfest übliche Messfeier im Schützenzelt durchzuführen, worauf die Betroffenen kurzerhand den Militärpfarrer einer nahen Kaserne dafür engagierten.