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Präventionsausbildung im Diözesanverband Münster

Wenn man von der Präventionsverordnung spricht, schaut man immer noch recht häufig in fragende Gesichter. Es gibt diverse Artikel zu diesem Thema (Verbandszeug 1/2013), also hier nur der ausbildungsrelevante Anteil.

Nach Intensiven Gesprächen mit der Präventionsbeauftragte des Bistums Beate Meintrup ist es uns gelungen für das Bistum Münster folgende Regelung zu treffen.

  • Mit dem Nachweis aller Pflichtbausteine nach 2010 (1a, 1b, 1c, 2a, 2c, 2d, 3b, 3c, 3d) hast du die Voraussetzungen der Präventionsordnung mehr als erfüllt.
  • Hast du nicht die Möglichkeit alle Bausteinsteine zu machen, oder stehst noch am Anfang deiner Modulausbildung, erfüllst du die Anforderungen der Präventionsordnung nur, indem du den Baustein 2d "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Sensibilisierung und Intervention“ machst und an einen Ergänzungsbaustein 2d+  belegst. Diese Kombination wir jedes Jahr auf MoVe angeboten. 
  • Diejenigen von euch, die vor dem 1. August 2012 die Bausteine 2d und 2e absolviert haben, können sich das rückwirkend anerkennen lassen. Meldet euch dazu einfach im Diözesanbüro.

Dein Vorstand steht in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Leiterrunde an den Schulungen teilnimmt, also unterstützt Ihn dabei. Ebenfalls könntet ihr auch die Präventionsschulungen des BDKJ besuchen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.